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Union spricht nach Drohnenabschuss von "Eskalation"

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Stephan Mayer (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Abschuss mehrerer russischer Drohnen, die in den Nato-Luftraum über Ostpolen eingedrungen sind, hat deutliche Reaktionen der deutschen Politik zur Folge. In der „Bild“ bewerteten Außenexperten von CDU und CSU den Vorgang als „Eskalation“, sie sprachen von einem „Angriff“.

Der Außenexperte Stephan Mayer (CSU) sagte der Zeitung: „Der Angriff auf Polen ist höchst alarmierend. Er zeigt: Putin will keinen Frieden, schon gar nicht in der Ukraine.“ Ganz im Gegenteil: Mit dem Drohnenangriff bestätige Putin einmal mehr, dass es ihm nicht nur um die Ukraine gehe, sondern, dass er auch eine akute Gefahr für die Nato darstelle. „Diese neue Eskalation des Konflikts und den damit verbundenen Luftangriff auf Polen muss die Nato jetzt sehr ernst nehmen.“

Außenpolitiker Peter Beyer (CDU) sagte: „Kreml-Herrscher Putin zündet die nächste Eskalationsstufe: die Provokationen und Verletzungen des Luftraums waren fast schon zur Gewohnheit geworden. Jetzt testet er die Nato ganz konkret: von Provokationen zu Aggressionen. Wer jetzt immer noch glaubt, der Krieg Russlands gegen seine Nachbarn liege weit weg, muss spätestens jetzt aufwachen.“ Gleichzeitig müsse man besonnen bleiben und sich nicht verängstigen lassen. Die für solche Fälle vorgesehenen Koordinierungs- und Reaktionsmechanismen würden jetzt gebraucht. „Ich persönlich erwarte ein weiteres Zusammenrücken der EU und der Nato. Denn der Kriegsherr im Kreml versteht nur die Sprache der Stärke aus Einheit.“

Weniger alarmistisch reagierte hingegen Verteidigungsexperte Carlo Masala von der Bundeswehr-Universität München. „Vereinzelt flogen Drohnen schon lange auch über den polnischen Luftraum“, sagte er der „Bild“. In diesem Ausmaß und in dieser Tiefe habe man das aber noch nicht gesehen. „Russland testet Polen schon lange. Dass die Polen plötzlich reagieren, überrascht mich.“


Foto: Stephan Mayer (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Kabinett beschließt Steuerentlastungen für Pendler und Gastronomen

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Bedienung in einem Café (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundeskabinett hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen, welches eine Erhöhung der Pendlerpauschale und eine Reduzierung der Gastro-Steuer vorsieht. Ziel sei es, die finanziellen Belastungen durch Krisen wie die Corona-Pandemie und steigende Energiekosten zu mindern, teilte das Finanzministerium am Mittwoch mit.

Eine zentrale Maßnahme ist die Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer ab dem 1. Januar 2026, was insbesondere Pendler entlasten soll. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer.

„Mit der Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer schaffen wir mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land“, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). „Menschen, die hart arbeiten und weite Wege haben zwischen ihrem Zuhause und ihrem Job, werden spürbar entlastet.“ Das sei gerade für Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen wichtig.

Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen soll zudem ab dem 1. Januar 2026 von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt werden, um die Gastronomiebranche zu stärken. Diese Maßnahme soll laut Bundesregierung auch zu niedrigeren Preisen führen. Neben klassischen gastronomischen Betrieben profitieren auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel von der Senkung.


Foto: Bedienung in einem Café (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Attentäter von Solingen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

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Angebliches Bekenner-Video nach Anschlag von Solingen (Archiv), via dts NachrichtenagenturDüsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – Im Prozess um den Terroranschlag von Solingen ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sprach ihn am Mittwoch unter anderem wegen dreifachen Mordes schuldig. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.

Das Gericht folgte damit der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte ebenfalls auf lebenslänglich plädiert, sich aber gegen die Forderung nach einer Sicherungsverwahrung gestellt.

Der Anschlag hatte sich am Abend des 23. August 2024 im Rahmen eines Stadtfests ereignet. Der Täter stach dabei wiederholt und gezielt auf den Hals- und Oberkörperbereich von Besuchern der Veranstaltung ein. Drei Personen verstarben, zehn weitere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Am folgenden Tag verkündete der IS, dass der Anschlag durch ein Mitglied der Vereinigung begangen worden ist. Es war seit dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz im Jahr 2016 die erste Tat in Deutschland, die der IS für sich reklamiert.


Foto: Angebliches Bekenner-Video nach Anschlag von Solingen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Warken schließt Leistungskürzungen in Krankenversicherung nicht aus

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Nina Warken (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) schließt kurzfristige Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aus, um die Kassenbeiträge in den Griff zu bekommen.

Die Regierung diskutiere derzeit über ein Paket, um die Beiträge zu stabilisieren, sagte sie den Sendern RTL und ntv. „Da gibt es verschiedene Optionen, die da auf dem Tisch liegen, die kurzfristig zu Einsparungen führen würden“, so Warken. „Wir reden im Moment noch nicht über konkrete Maßnahmen, sondern um eine grundsätzliche Richtung, wie wir vorgehen.“

Sie forderte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) zu einem weiteren Bundeszuschuss für die Krankenkassen auf. „Das sage ich seit einigen Wochen, dass wir da zusätzlich Mittel brauchen aus dem Haushalt.“ Diese Mittel seien nötig, bis die Reformen der Bundesregierung wirkten. „Das wird noch eine Weile dauern, also braucht es entweder Geld oder wir müssen uns über kurzfristige Maßnahmen unterhalten, wie wir die Beiträge stabilisieren.“

Zurückhaltend reagierte die Ministerin auf den Vorschlag ihres parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge, eine Basis-Krankenversicherung mit buchbaren Zusatzleistungen einzuführen. Die Idee könne in der Reformkommission beraten werden. „Das ist jetzt aber keine Maßnahmen, die wir momentan vorbereiten.“


Foto: Nina Warken (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Deutlich weniger Bezieher von Asylbewerberleistungen

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Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle (Archiv), via dts NachrichtenagenturWiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Rund 461.000 Personen in Deutschland haben am Jahresende 2024 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen. Darunter waren etwa 25.200 Personen aus der Ukraine, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mitteilte. Die Zahl der Leistungsbezieher sank gegenüber 2023 um rund zehn Prozent oder 52.700 Personen.

Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG erfüllen. Dabei wird unterschieden zwischen Regelleistungen und besonderen Leistungen. 64 Prozent der Regelleistungsempfänger am Jahresende 2024 waren männlich und 36 Prozent weiblich. 29 Prozent waren minderjährig, 69 Prozent zwischen 18 und 64 Jahren alt und etwa ein Prozent war 65 Jahre und älter. Die meisten Leistungsberechtigten stammten aus Asien (47 Prozent), 31 Prozent stammten aus Europa und 17 Prozent aus Afrika. Die häufigsten Herkunftsländer waren die Türkei mit 16 Prozent, Syrien (14 Prozent), Afghanistan (elf Prozent) und der Irak (sieben Prozent). Fünf Prozent aller Leistungsberechtigten zum Jahresende 2024 stammten aus der Ukraine.

Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG auch besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden. Hierzu zählen Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten, sonstige Leistungen sowie Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII und SGB IX Teil II. Ende 2024 erhielten rund 252.300 Personen besondere Leistungen. Darunter waren etwa 13.000 Leistungsberechtigte, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten.


Foto: Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Europäischer SAP-Betriebsrat warnt vor regelmäßigem Stellenabbau

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SAP (Archiv), via dts NachrichtenagenturWalldorf (dts Nachrichtenagentur) – Der europäische Betriebsrat von SAP hat sich besorgt über die jüngsten Pläne des Softwareherstellers geäußert, jährlich ein bis zwei Prozent der Stellen zu streichen. In einer internen Mitteilung, über die das „Handelsblatt“ berichtet, warnt das Gremium vor „langfristigen Schäden“ durch den Verlust von Talenten und schwindendes Vertrauen bei Kunden und Beschäftigten.

„Die Maßnahme scheint aus unserer Sicht eher auf kurzfristige finanzielle Ziele als auf eine strategische Transformation ausgerichtet zu sein“, sagte Betriebsratschef Andreas Hahn dem „Handelsblatt“. Die wiederkehrenden Einschnitte erfolgten ohne ausreichende Bewertung. „Wir befürchten, dass der SAP-Vorstand Stellenstreichungen dauerhaft als Instrument einsetzen könnte, wenn die Finanzziele dies erfordern.“

SAP beschäftigt derzeit rund 109.000 Mitarbeiter, damit könnten bis zu 2.200 Stellen betroffen sein. Zum konkreten Umfang und zur geografischen Verteilung äußerte sich der Softwarehersteller jedoch zunächst nicht.

Auch die Kommunikation des Vorstands stieß in der SAP-Belegschaft auf Unverständnis: Finanzchef Dominik Asam hatte den Stellenabbau gegenüber Finanzanalysten mit dem Zähneputzen verglichen – im Sinne einer Routine, die regelmäßig erfolgen soll. Inzwischen soll sich der Manager für die Äußerung entschuldigt haben.

SAP erklärte auf Anfrage der Zeitung: „Während unsere Branche eine tiefgreifende, von KI und Cloud angetriebene Transformation durchläuft, konzentrieren wir uns auf die kontinuierliche Optimierung unserer Prozesse und Strukturen sowie auf strategische Investitionen in künftige Fähigkeiten.“ Das Unternehmen werde gezielt in Weiterbildung und Neueinstellungen in „kritischen Wachstumsbereichen“ investieren.


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Lang nennt Klöckner "Polarisierungsunternehmerin"

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Julia Klöckner am 08.09.2025, via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die frühere Grünen-Chefin Ricarda Lang hat Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) als „Polarisierungsunternehmerin“ kritisiert. „Julia Klöckner ist insoweit für mich eine Polarisierungsunternehmerin, als dass sie sich ja gar nicht um die realen Probleme vieler Menschen kümmert, sondern, ganz im Gegenteil, vor allem Empörungsdebatten und Symboldebatten danebenstellt“, sagte sie in einem Podcast des „Stern“. „Und diese Symboldebatten spalten uns nicht nur innerhalb des demokratischen Spektrums, sondern durchaus auch als Gesellschaft.“

Eine Bundestagspräsidentin habe die Demokratie als Ganzes zu repräsentieren und über der parteipolitischen Auseinandersetzung zu stehen. Das unterscheide Klöckner von Vorgängern, die ebenfalls konservative Haltungen vertreten hätten: „Wolfgang Schäuble und Norbert Lammert hatten Positionen. Keinem von beiden würde man die eigene Position absprechen. Aber sie haben sie auf eine Weise eingebracht, die uns gesellschaftlich weitergebracht hat.“

Die aktuell viel diskutierte These, linke Politik hätte zum Aufstieg der AfD geführt, hält sie für verkürzt: „Die Konservativen, die sich beim Migrationsthema sehr stark haben treiben lassen bis hin zu einer Abstimmung mit der AfD, tragen eine ganz klare Verantwortung, und das sollte man auch benennen. (…) Aber wir machen es uns zu einfach, wenn wir sagen: Friedrich Merz ist dafür allein verantwortlich“, sagte sie. „In der Zeit, in der wir in der Regierung waren, hat sich die AfD verdoppelt. Diese Verantwortung muss man auch mit reinnehmen.“

Den eigenen Rückzug aus dem Spitzenamt erlebt Lang als Befreiung, doch der Machtverlust schmerzt auch: „Wenn ich zugucken muss, wie die Regierung plant, Strafzahlungen für zu wenig Klimaschutz aus dem Klimafonds zu bezahlen, wie Katherina Reiche den Ausbau der erneuerbaren Energien versucht wieder zurückzuziehen, den Robert Habeck erfolgreich geschafft hat, oder auch der Familiennachzug eingeschränkt wird, sitze ich ganz schön oft daneben und denke mir: Boah, schwer, das jetzt gerade zu ertragen, da würde ich gern wieder mitentscheiden.“


Foto: Julia Klöckner am 08.09.2025, via dts Nachrichtenagentur

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Weltkriegsbombe am Frankfurter Flughafen erfolgreich entschärft

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Passagiere vor Informationstafel am Frankfurter Flughafen, via dts NachrichtenagenturFrankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Die im Süden des Flughafens Frankfurt bei Bauarbeiten entdeckte Weltkriegsbombe ist am Dienstagabend ab 23 Uhr erfolgreich entschärft worden. Das sagte ein Sprecher der Frankfurter Berufsfeuerwehr der dts Nachrichtenagentur. Die dafür erfolgte Sperrung der unmittelbar am Fundort entlangführenden Autobahn A5 wurde noch vor Mitternacht wieder aufgehoben.

Wie die Flughafenverwaltung zuvor mitgeteilt hatte, war nach dem Fund aus Sicherheitsgründen ein Sperrradius von 500 Metern eingerichtet worden, das „Intercity Hotel“ sowie die Baustelle wurden vorübergehend evakuiert.

Der Flugbetrieb soll aufgrund des Nachtflugverbotes in Frankfurt nicht betroffen gewesen sein.


Foto: Passagiere vor Informationstafel am Frankfurter Flughafen, via dts Nachrichtenagentur

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Subventionen des Bundes steigen deutlich auf 78 Milliarden Euro

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Bundesfinanzministerium (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Volumen der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes für bestimmte Branchen und Unternehmen soll von 45 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf rund 77,8 Milliarden Euro im Jahr 2026 steigen. Das geht aus dem 30. Subventionsbericht hervor, über den die „Rheinische Post“ in ihrer Mittwochausgabe berichtet.

Demnach soll das Subventionsvolumen auch 2025 bereits 77,6 Milliarden Euro betragen. Das Bundeskabinett soll den Bericht des Bundesfinanzministeriums an diesem Mittwoch billigen. Den starken Anstieg des Subventionsvolumens führt das Ministerium vor allem darauf zurück, dass der Bund seit 2024 die Kosten der Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien – die EEG-Umlage – übernimmt. Die Stromverbraucher seien dadurch allein 2024 um 18,5 Milliarden Euro entlastet worden.

Die direkten Finanzhilfen des Bundes für Unternehmen und Branchen liegen dem Bericht zufolge in den Jahren 2024, 2025 und 2026 in etwa konstant bei 59 Milliarden Euro. Bei den Steuervergünstigungen erhöht sich das Volumen 2025 gegenüber 2024 um gut eine Milliarde Euro auf 19,4 Milliarden. 2026 soll diese Summe wieder auf 18,4 Milliarden sinken.

Das Ministerium weist darauf hin, dass in dem Bericht die Ist-Zahlen der Jahre 2023 und 2024 mit den geplanten Soll-Zahlen 2025 und 2026 verglichen werden. „Die Erfahrung vergangener Berichte zeigt, dass die tatsächliche Verausgabung der Finanzhilfen (Ist-Zahlen) deutlich niedriger liegt als die Veranschlagung (Soll-Zahlen).“ Dies sei auch für 2025/26 zu erwarten.

Förderschwerpunkte seien Impulse für den ökologischen und digitalen Wandel und soziale Aspekte. Dazu gehörten Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Verkehrs und Gebäudebestands, zur Förderung des Wasserstoffhochlaufs, der Mikroelektronik und des sozialen Wohnungsbaus. Rund 90 Prozent des Finanzhilfevolumens trage zu den Umwelt- und Klimaschutzzielen bei.

„Infolge einer Reihe von Schocks und struktureller Herausforderungen befand sich die deutsche Wirtschaft in den letzten beiden Jahren in einer Rezession. Es bestehen massive Investitionsbedarfe mit Blick auf den Erhalt und die Modernisierung öffentlicher Infrastruktur sowie im Kontext der Dekarbonisierung und der Wirtschafts- und Versorgungssicherheit“, heißt es im Subventionsbericht.

Andererseits müsse der Haushalt konsolidiert werden. „Die Subventionspolitik steht im Spannungsfeld zwischen Investitionsbedarf und Konsolidierungserfordernis.“ Insbesondere die Subventionen müssten überprüft werden. Hier seien alle Ministerien aufgefordert, ihren Beitrag zu notwendigen Einsparungen zu leisten, so das Finanzministerium.


Foto: Bundesfinanzministerium (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Özdemir zeigt sich offen für Verschiebung von Verbrenner-Aus

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Cem Özdemir (Archiv), via dts NachrichtenagenturStuttgart (dts Nachrichtenagentur) – Der Spitzenkandidat der Grünen für die Landtagswahl in Baden-Württemberg, Cem Özdemir, hält eine Verschiebung des Verbots von neuzugelassenen Autos mit Verbrennungsmotor ab 2035 für denkbar. „Gefordert ist jetzt ein Schulterschluss zwischen Industrie und Politik, der die nötige Flexibilität beim `Wann` ermöglicht und gleichzeitig beim `Wohin` klar Kurs hält“, sagte Özdemir dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe).

Eine komplette Aufhebung des Verbrennerverbots lehnte Özdemir ab. „Die Autoindustrie hat sich längst auf den Weg gemacht und massiv investiert in die emissionsfreie Mobilität.“

Özedmir kritisierte den bayerischen Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der ein Kippen des Verbrenner-Aus gefordert hatte. „Eine Politik, die die Zukunft unserer Industrie im Blick hat, sollte den Blick nach vorne richten und sich nicht in kurzsichtigen Rollen rückwärts üben“, sagte Özdemir. Auch die Grünen-Parteivorsitzende Franziska Brantner sagte dem „Handelsblatt“: „Die Grünen stehen ohne Wenn und Aber zum klimaneutralen Auto, zum Verbrenner-Aus.“

Offen für Gespräche über eine Verschiebung des 2035er-Ziels zeigte sich der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD, Sebastian Roloff. „Der Autogipfel muss einen klaren gemeinsamen Weg von Politik und Branche liefern, wie wir Standorte und Arbeitsplätze bei uns sichern“, sagte Roloff der Zeitung.

Nach den sogenannten „Flottengrenzwerten“ dürfen alle in der EU zugelassenen Neuwagen eines Herstellers aktuell durchschnittlich 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Der Wert wird bis 2035 schrittweise auf null Gramm pro Kilometer abgesenkt und der Verkauf neuer Verbrenner somit indirekt verboten. Diese Flottengrenzwerte sind Teil des „Fit-for-55“-Pakets, mit dem die EU von einem Pfad für eine Erderhitzung von über vier Grad Celsius auf einen Pfad umsteuerte, mit dem der Klimawandel auf etwas über zwei Grad Celsius begrenzt werden könnte. Der Internationale Gerichtshof hatte zuletzt klargestellt, dass Staaten bei einer Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze zu Schadensersatz verklagt werden können.


Foto: Cem Özdemir (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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