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Darum gilt es Struktur Beteiligungshöhe und Governence sauber umzusetzen
Holdingstrukturen haben in Unternehmerkreisen häufig den Nimbus eines steuerlichen Allheilmittels. Immer wieder fallen Sätze wie: „Mit einer Holding zahlt man nur 1,5 Prozent Steuern.“ Ganz so einfach ist es jedoch nicht. Eine Holding kann enorme finanzielle Vorteile bieten, etwa im Hinblick auf Dividenden, Reinvestitionen oder beim späteren Unternehmensverkauf. Allerdings müssen in der Praxis bestimmte Vorgaben erfüllt sein, andernfalls entstehen Fehler, die schnell Steuerbelastungen verursachen.
Ein teures Detail die 10 und 15 Prozent Grenze
Ein Holdingmodell funktioniert nur dann optimal, wenn es strategisch geplant und sauber umgesetzt ist. Das fängt bereits bei der Frage nach der Beteiligungshöhe an. Ob 10 oder 15 Prozent kann in der Praxis einen Unterschied über eine fünf und sechsstellige Steuerbelastung machen.
Schüttet eine operative GmbH Gewinne an ihre Holding aus, sind diese Dividenden grundsätzlich zu 95 Prozent steuerfrei. Für sogenannte Streubesitzdividenden besteht allerdings eine Einschränkung: Liegt die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres unter 10 Prozent, greift die Steuerbefreiung nicht und die Dividenden werden deutlich stärker belastet.
Und selbst wenn diese erste Hürde genommen ist, bleibt eine zweite Schwelle von 15 Prozent entscheidend. Erst ab dieser Grenze kann die Holding auch gewerbesteuerlich profitieren. Liegt die Beteiligung darunter, unterliegt die Dividende zusätzlich der Gewerbesteuer, die je nach Hebesatz typischerweise zwischen etwa 12 Prozent und 17,5 Prozent liegt.
Ein Beispiel zeigt die Dimension: Schüttet eine operative GmbH 1 Million Euro an ihre Holding aus und der Gewerbesteuerhebesatz liegt bei 400 Prozent, entspricht das etwa 14 Prozent effektiver Gewerbesteuer. Bei einer 12 Prozent Beteiligung wird die Dividende mit rund 140.000 Euro Steuern belastet. Zusätzlich fallen Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag an. Liegt die Beteiligung bei 15 Prozent, sinkt die Belastung hingegen auf unter 1 Prozent.
Das 1,5 Prozent Missverständnis
Sowohl in sozialen Netzwerken als auch in Unternehmerkreisen kursiert häufig die Aussage, dass die Steuerbelastung einer Holding lediglich 1,5 Prozent beträgt. Sie ist nicht komplett falsch, aber nur unter klar definierten Bedingungen korrekt.
Bei Ausschüttungen innerhalb einer Holdingstruktur gelten zwar 100 Prozent der Dividenden als steuerfrei, allerdings werden 5 Prozent pauschal als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt. Auf diesen Anteil fällt Körperschaftsteuer an, wodurch die effektive Belastung bei circa 0,8 Prozent liegt.
Diese Begünstigung betrifft jedoch nur die Körperschaftsteuer. Ob zusätzlich Gewerbesteuer anfällt, hängt von der Beteiligungshöhe ab. Entsprechend kann die Gesamtbelastung je nach Standort deutlich höher sein.
Wenn Holding und operative GmbH durcheinanderlaufen
Ein weiterer potenziell kostspieliger Fehler betrifft die Zusammenarbeit zwischen Holding und operativer GmbH. Rein rechtlich handelt es sich um zwei eigenständige wirtschaftliche Einheiten. Entsprechend prüft das Finanzamt genau, ob verdeckte Gewinnausschüttungen vorliegen.
Das kann beispielsweise bei Darlehen ohne marktübliche Verzinsung, Kostenübernahmen ohne vertragliche Grundlage oder Managementvergütungen ohne klare Kalkulation passieren. Auch fehlende Dienstleistungsverträge oder private Ausgaben über die Gesellschaft können problematisch werden.
Fehlt der sogenannte Fremdvergleich, kann es sein, dass Zahlungen nicht als Betriebsausgabe anerkannt werden. Die Folge sind höhere Gewinne, Steuernachzahlungen, Zinsen und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen.
Um das zu vermeiden, braucht es klare Verträge, marktübliche Konditionen und saubere Zahlungsströme. Je komplexer die Struktur, desto höher sind die Anforderungen.
Eine Holding braucht eine echte Funktion
Eine Holding entfaltet ihren Nutzen vor allem dann, wenn sie einen klaren strategischen Zweck erfüllt, etwa für Reinvestitionen, Vermögensstrukturierung oder den Aufbau weiterer Beteiligungen.
Auch bei einem geplanten Unternehmensverkauf oder der Nachfolgeplanung kann eine Holdingstruktur sinnvoll sein. Ohne klare Zielsetzung bleibt sie jedoch oft ein teures Konstrukt mit zusätzlichen Kosten für Buchhaltung, Abschlüsse und Beratung.
Holding ja aber nur mit Strategie
Richtig eingesetzt, kann eine Holdingstruktur ein wirkungsvolles Instrument sein. Sie ermöglicht steuerlich begünstigte Dividendenströme, erleichtert Reinvestitionen und eröffnet strategische Optionen für Wachstum oder Verkauf.
Diese Vorteile entstehen jedoch nur dann, wenn die Struktur strategisch geplant, steuerlich sauber umgesetzt und organisatorisch korrekt geführt wird.
Autor:
Tomas Aksöz ist Steuerberater und Diplom-Kaufmann mit Expertise in steuerlicher Beratung mittelständischer Unternehmen, internationalem Steuerrecht sowie in steuerlichen Prozessen und Governance im Konzernumfeld. Nach Stationen bei KPMG und einer mittelständischen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gründete er 2017 seine eigene Beratungspraxis. Er steht für moderne, digital gedachte Steuerberatung, die fachliche Tiefe mit strategischem Weitblick verbindet.
Bild Tomas Aksöz ©Steuerberatung Tomas Aksöz
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